Sklaverei und Grundeinkommen

Datum: 2019-11-29 18:39
Tags: Grundrechte, Menschenrechte, Grundeinkommen, Zwangsarbeit, Arbeitszwang, Sklaverei

In den USA wurde Mitte des 19. Jahrhunderts die Sklaverei abgeschafft. Voraus ging ein Bürgerkrieg. Die Menschen in den USA waren nicht einer Meinung, bezüglich der Arbeitspflicht für andere Menschen.

Die einen meinten, es sei richtig, andere Leute zur Arbeit zu zwingen. Und die anderen fanden dies nicht in Ordnung.

So ist es heute ebenfalls. – Ein Teil der Bevölkerungen sieht es als »normal« an, wenn andere Menschen zur Arbeit gezwungen sind. Und andere finden es empörend, sich so in das Privatleben der Menschen einzumischen.

Wir Bürger können miteinander reden, um die jeweiligen Standpunkte bezüglich dieser Sache, auszutauschen. Letzten Endes müssen wir aber ein Urteil fällen, wo wir stehen und was wir unterstützen. - Und dann entsprechend handeln.

Denn so war es beim amerikanischen Bürgerkrieg. – Wer für oder gegen die Sklaverei war, hat »mit seinem Leben« sich für diese Sache in diesem Krieg eingesetzt.

»Sich raushalten« bei diesen Fragen, ist schwierig. – Wer zu bestehendem Unrecht schweigt, trägt es mit seinem Verhalten letztlich mit. Und die es aktiv mittragen und sich hinterher unschuldig geben, nennt man Mitläufer.

Sklaverei, Zwangsarbeit und Arbeitszwang

  1. Sklaverei ist durch Privatpersonen betriebene Zurichtung und Heranziehung von anderen Menschen zum Zwecke der Ausbeutung und des Missbrauchs.
  2. Zwangsarbeit ist staatliche Sklaverei und ihre aktive Umsetzung. - Der Staat schnappt sich einen Teil der Bevölkerung, zum Beispiel Regimegegner oder Arbeitslose und steckt sie in Arbeitslager.
  3. Arbeitszwang, meint die passive Durchsetzung der staatlichen Sklaverei. Der Staat macht sich zwar nicht die Hände schmutzig, indem er durch die Polizei die Leute zuhause abholt und in Internierungslager steckt. Er verändert aber die Gesetze und Regeln in der Gesellschaft so, dass der Bürger gezwungen ist, sich an einen Master/Sklavenhalter/Arbeitgeber zu verkaufen, um existieren zu können.

Um zu wissen, ob Zwangsarbeit und Arbeitszwang moralisch verwerflich sind, oder nicht, muss niemand ein Jurastudium abschließen. Es genügt sich die gegenwärtige Rechtslage, etwa bei Hartz4 anzuschauen und das zu vergleichen, mit den Grundrechten und Menschenrechten.

Dafür braucht niemand studieren. – Das kann jeder Bürger, egal welcher Schulbildung selbst einschätzen, einfach durch Nachempfinden. Wer Anfang des 19. Jahrhunderts in den USA die Sklaven sah, konnte für sich empfinden, ob das in Ordnung ist oder nicht.

Und heute ist es dasselbe. Wer die Hartz4-Betroffenen sieht und ihre Klagen hört, der kann sich eine Meinung bilden, was recht ist und was nicht.

Für eine Grundeinkommensgesellschaft ist es wertvoll, wenn wir es schaffen, über die bloße Meinung hinaus zu kommen und wir fähig sind, ein Urteil zu fällen, ob der Arbeitszwang gegeneinander, gerechtfertigt ist.

Sind wir aber einmal zu diesem Urteil gelangt, können wir nicht mehr »Pro und Contra« Grundeinkommen Diskussionen hinnehmen, so als ob die Gegenposition eine gesellschaftlich anerkannte Haltung sei. - Sie ist es nicht.

Wer sich offen für Arbeitszwang in den Gesellschaften ausspricht, ist nicht Teil einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. - Insofern kann auch kein »gemeinsames« Auftreten möglich sein.

Die Befürwortung eines Arbeitszwangs, ist eine asoziale und menschenrechtsverletzende Haltung.

Warum ist dann aber der Arbeitszwang Teil der Regierungspolitik in vielen Ländern? Das zeigt, wie rückschrittlich die westliche Welt in Wirklichkeit ist. Ganz zu schweigen von anderen Staaten, die offen diktatorisch gegenüber der Bevölkerung sind.

Ein bevormundender, obrigkeitsstaatlicher und autoritärer Umgangston schleicht sich immer mehr ein, bei vielen Regierungen in den demokratischen Ländern, wenn die staatlichen Verwalter mit der Bevölkerung kommunizieren.

Dies ist nicht angemessen. Daran ändern können einzig die Bürger selbst etwas, an diesen Umständen.

Ein Bild

Die Gesetze im Grundgesetz sind teilweise seltsam formuliert. Da ist noch Verbesserungsbedarf.

In Artikel 12 des Grundgesetzes heißt es:

(3) Zwangsarbeit ist nur bei ... zulässig.

Richtiger wäre es, wenn dort stünde:

»Zwangsarbeit ist verboten.«

Dann wäre das Wichtige erwähnt. Nämlich das Zwangsarbeit nicht erlaubt ist. Ausnahmen können als Fußnote vermerkt werden.

Punkt 2 des Artikel 12 lautet:

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Auch hier wird die wesentliche Aussage, nämlich, dass niemand zur Arbeit gezwungen werden darf, abgeschwächt dadurch, dass gleich ein relativierender Nebensatz drangehängt wird. – Richtiger wäre es so:

»Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.«

Und der Nebensatz wieder als Fußnote. - Wobei man sich allerdings fragen kann, ob es überhaupt noch zeitgemäß ist, dass politische Verwalter, Parteimitglieder, die in Ämter gewählt werden, das Recht haben sollen, andere Menschen zu irgendeiner Arbeit zwingen zu können. - Das passt doch überhaupt nicht ins 21. Jahrhundert.

Im Grunde sind beide Aussagen so, dass das Hartz4-System nicht machbar ist, wenn die Grundrechte geachtet würden. - Vielleicht wollen die Verwalter, dass die Grundrechte nicht geachtet werden?

Wenn also Zwangsarbeit und Arbeitszwang verboten sind, warum wird es trotzdem praktiziert? - Wir Bürger dürfen das nicht hinnehmen.

Im ersten Punkt von Artikel 12 des Grundgesetzes heißt es nun:

»Freie Berufswahl«.

Damit ist gemeint, dass der Mensch frei sein soll, bei der Auswahl der Tätigkeiten, in die er seine Fähigkeiten und Kenntnisse investiert. Was er diesbezüglich auswählt, soll niemand anderes, außer er selbst bestimmen.

Artikel 12 ist ja nicht der einzige Grundgesetzartikel, der zu Hundert Prozent aufzeigt, wie himmelschreiend falsch die Entscheidungen sind, die die staatlichen Verwalter mit dem Hartz4-Konzept getroffen haben. Sie trampeln mit riesigen Schuhen auf den Grundrechten der Bürger herum.

Somit ist festzustellen, dass mit den Hartz4-Gesetzen alle Punkte des Artikel 12, Grundgesetz missachtet werden.

Ein Bild

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