Viele Gründe führen zum Grundeinkommen

Datum: 2020-02-09 08:44
Tags: Arbeitszwang, Egoismus, Eigentum, Grundeinkommen, Naturrecht, Grundrechte

Bisherige Begründungen, warum wir ein Bedingungsloses Grundeinkommen brauchen.

Zuerst hieß es, ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) brauchen wir, weil die Arbeitsplätze knapp werden, immer mehr Arbeit wird von AI (Künstliche Intelligenz), Roboter und Software gesteuert und ausgeführt und Automation und Rationalisierung vernichten die bestehenden Arbeitsplätze.

Dies stimmt aber nur zum Teil, denn wir Menschen finden immer genug, was zu tun ist.

Zum Beispiel müssen Umweltschutz, Klimaschutz und Wachstumsstopp durchgesetzt werden oder es gilt den ökologischen Landbau auszuweiten. Hinzu kommt die viele Arbeit, die wir „am Menschen“ für uns gegenseitig tätigen, an Sorgearbeit, Zuwendung, Betreuung, Beziehungsarbeit, Pflege und so weiter.

Deswegen ist die Begründung, dass die Arbeit weniger wird, nur zum Teil wahr.

Viel wichtiger aber ist, dass die weiterhin bestehende Arbeit von uns Menschen nur „in Freiheit“ übernommen werden kann. - Das beißt sich aber mit dem heutigen Arbeitszwang.

Arbeit kann nur in Freiheit erledigt werden. Sonst haben wir einen Sklavenstaat.

Die heute wichtige Arbeit, zum Beispiel am Menschen, kann niemals von Personen ausgeführt werden, die zu dieser Arbeit durch die Jobcenter genötigt und gedrängt wurden.

Stellen Sie sich vor, jemand, der ausdrücklich nicht mit Menschen arbeiten will, wird zu dieser Arbeit hingeführt, hingeleitet, durch Arbeitsamtsberater, die in erster Linie auf die Vermittlungsquote achten, Hauptsache die Leute sind in einen Job vermittelt. - Dann ist das ein Unglück für diejenigen, die von solchen unmotivierten Arbeitnehmern betreut werden. Und die Gefahr ist groß, dass die Arbeit schlecht ausgeführt wird und von schlechter Qualität ist.

Deswegen kann nicht jeder Arbeitskräftemangel mit neuen Mitarbeitern ausgeglichen werden, wenn es für derlei Arbeit keine motivierten Leute gibt.

Und es ist absurd, zu glauben, jeder Arbeitskräftemangel können mit „mehr Geld“ behoben werden. Aber das war lange Zeit die Idee der Arbeitsgesellschaft.

Die Arbeitsgesellschaft tut so, als ob jeder Arbeitskräftemangel mit „mehr Lohn“ auszugleichen wäre. Aber sie ignoriert die Frage, wer den „Mehrlohn“ eigentlich zahlen soll.

Beispiel „Pflege“. - Wer soll den Mehrlohn zahlen? Die Angehörigen oder die Betroffenen selbst? Das wäre grober Unfug, weil diese Menschen oft gar nicht diese Gelder besitzen. Die Allgemeinheit, die Reichen? Das kann dazu führen, dass die Menschen diese Politik abwählen wollen oder das Land verlassen.

Die Arbeitsgesellschaft will alle bestehenden gesellschaftlichen Probleme mit Gewalt und Zwang lösen. Das ist die Schwäche und Inkompetenz der Arbeitsgesellschaft. - Denn die Menschen werden derlei Lösungen nicht wollen und sich dagegen wehren.

Außerdem ist es eine seltsam anmutende Vorstellung, demotivierte Menschen würden eher motiviert sein, Arbeit zu übernehmen, wenn sie viel bezahlt bekommen. – Denn dann hat die Gesellschaft nicht arbeitsmotivierte Personen in den Bereichen, sondern „geldgierige“ Personen am Werk. Und ob wir in den sensiblen Bereichen, die die personenbezogene Arbeit ausmacht (Gesundheit, Betreuung, Pflege), Personen mit Charakterschwächen bevorzugen sollten, ist die Frage.

Diese großen Nachteile der Arbeitsgesellschaft, dass sie alle gesellschaftlichen Probleme mit Gewalt und Zwang lösen will, bestehen nicht in einer Grundeinkommensgesellschaft. Die Grundeinkommensgesellschaft will die sozialen Aufgaben in der Gesellschaft, zu denen auch die Arbeitsmotivation gehört, mit der „Ermöglichung von Arbeit“ angehen. - Das ist ein ganz anderer Ansatz, als in der Arbeitsgesellschaft.

Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wird immer Arbeit ermöglicht. Denn jeder kann mit einem BGE alles arbeiten, was er will. - Weil er die Grundversorgung hat. Da die Menschen dadurch existenziell frei sind, können sie alles arbeiten, was ihnen wichtig ist.

Niemand muss in seinem Egoismus und schlechten persönlichen Eigenschaften angesprochen und bestärkt werden, um irgendetwas zu tun und auszuführen. - Dass wir den Menschen mit einem BGE „frei lassen“, macht die Gesellschaft insgesamt viel attraktiver und sozialer, als sie heute ist.

Somit haben wir zwar einerseits weniger Arbeit, weil die Technik vieles an Arbeit übernimmt. Wir haben aber genug Arbeit, weil die „Arbeit mit Menschen“ weiterhin von großer Bedeutung ist, diese aber niemals allein oder überwiegend mittels Anreizen ermöglicht wird, die den Egoismus der Menschen anspricht.

Wir brauchen gerade in den Bereichen, in denen mit Menschen gearbeitet wird, altruistisch orientierte, gemeinschaftlich orientierte Personen, die nicht ständig darauf schielen, „mehr Geld“ sich einstecken zu wollen. - Sicherlich muss trotz Grundeinkommen weiterhin eine angemessene Bezahlung möglich sein. Das wird dann von den Personen verantwortet, die in den betreffenden Feldern tätig sind, die im Gespräch mit allen Beteiligten transparent ihre Entscheidungen fällen.

Eine angemessene Bezahlung gehört weiterhin dazu.

Der Hauptgrund aber, warum wir ein Bedingungsloses Grundeinkommen brauchen, ist das totale Versagen der staatlichen Verwalter bezüglich der Grundrechte und Menschenrechte der Bevölkerung.

Seit der Einführung von Hartz4, ist die Gesellschaft nicht mehr grundrechtskonform organisiert.

Wer Interesse an dem Thema hat, möge das bitte selbst überprüfen. - Es genügt, sich das Grundgesetz vorzunehmen und den Brandbrief des Grundrechts- und Grundeinkommensaktivisten Ralph Boes dazu zu lesen und selbst zu urteilen, was Sache ist.

Hartz4 ist eine ausdrückliche Missachtung des Grundgesetzes. - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im letzten Jahr, zu den Hartz4-Sanktionen, hat dies nur bestätigt.

Wie aber können Politiker überhaupt dazu kommen, grundrechtsverletzende Gesetze zu erlassen? Dies sollten wir die Personen fragen, die das damals als Mitglieder der GRÜNEN- und der SPD-Partei getan haben.

Die Schritte heraus aus der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, wurden damit eingeleitet. Und die heutigen Entwicklungen machen nicht den Eindruck, als ob es besser würde. Eher das Gegenteil.

An den Grundrechten geht kein Weg vorbei.

Wir dürfen schlechte Politik nicht mit dem Argument dulden, es käme sonst noch schlechtere. - Als Bürgerschaft, als Bürgerverbund ist es unsere Aufgabe, die Gesellschaft auf Grundlage des Grundgesetzes zu schützen. Wir können uns aber nicht mit Politikern verbünden und solidarisieren, die ständig daran arbeiten, die Grundrechte der Bürger zu verletzen.

Politik muss insgesamt heraus aus dem „Parteiischen“. - Das Parteiische ist nicht Maßstab für eine gelungene Gesellschaftsgestaltung. Denn wer parteiisch ist, ignoriert immer die Interessen der anderen, die nicht zur eigenen Partei und Lobbygruppe gehören.

Deswegen ist das Parteienkonzept als Gestaltungsgrundlage für Gesellschaften im 21. Jahrhundert nicht mehr geeignet. - Statt durch Wahlen jedesmal von neuem einseitige, parteiisch orientierte Gruppierungen an die Macht zu bringen, die immer wieder die Gesamtinteressen der Bevölkerung missachten, indem sie Einzelinteressen bevorzugen und hervorheben, sollten wir die Gestaltung der Gesellschaften nicht mehr „dem Zufall“, der Wahl überlassen und dabei riskieren, dass ständig Minderheiten bedroht sind und Grundrechte verletzt werden.

Heute tun wir so, als ob wir uns mit der „Wahl“ von schlechten Parteien und Konzepten abfinden müssten, „weil sie gewählt wurden“. - Solche Missgriffe, die uns immer wieder und wieder Jahre und Jahrzehnte an Zeit kosten, humane Gesellschaften aufzubauen, gefährden permanent den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Mindestmaß an verbindlichen Grundlagen.

Wir sollten überlegen, welche Organisation von Gesellschaftsgestaltung heute sinnvoll ist.

Wir sollten uns abwenden vom Parteienkonzept. - Denn die Machtergreifung durch „schlechte Parteien“, wird immer wieder mit der Ausrede, es war doch eine Wahl, gerechtfertigt, um dann jahrelang den Bürgern zuzumuten, dass die Grundrechte und Menschenrechte für große Teile der Bevölkerung außer Kraft gesetzt sind, weil wir das ja gewählt hätten.

Deswegen sollten wir die Einhaltung der Grundrechte und Menschenrechte nicht mehr „parteienabhängig“ machen. Die Einhaltung der Grundrechte darf nicht der Willkür von über den Wahlzirkus an die Macht gekommenen Parteien abhängig sein.

Was ist, wenn Wahlen manipuliert sind? Was ist, wenn Gruppen ausdrücklich an die Macht streben, um Gesellschaften komplett umzugestalten und geradezu das Gegenteil von dem wollen, was gerade an Ordnung existiert? Wahlen wirken in diesem Zusammenhang, wie Glücksspiel. Und dafür sollten unsere Gesellschaften zu wertvoll sein, um auf diese billige Art mit ihnen umzugehen.

Es muss Bereiche der staatlichen Organisation geben, die nicht dem Zufall von Wahlentscheidungen ausgeliefert sind.

Wer jetzt behauptet, Wahlen seien doch Ausdruck des Bürgerwillens, mag vielleicht nicht genau genug hinschauen, auf die Vorgänge. – Viele Menschen gehen gar nicht wählen. Die Gründe sind unterschiedlich. Aber das Nichtwählen ist für einen beträchtlichen Teil der Menschen Ausdruck der Ablehnung unserer heutigen Parteienherrschaft. Die Leute fühlen sich nicht mehr durch die Politiker repräsentiert. Die Politiker machen heute immer häufiger einen unseriösen Eindruck, wirken nicht mehr glaubwürdig und vertrauensvoll. - Die heutige Parteienherrschaft wirkt wie eine Beute, die machtgierige Leute machen wollen, indem sie ein Bürgerbeteiligungssystem nutzen, dem immer mehr Menschen den Rücken zukehren.

Wie lassen sich stabile Gesellschaften erreichen?

Das Bundesverfassungsgericht wurde nach dem Krieg ins Leben gerufen, um die Grundrechte der Bürger zu schützen, gegen die Maßnahmen von Herrschenden. Klappt das? - Nein. Das Bundesverfassungsgericht ist heute überwiegend Kumpan der Herrschenden. Es steht nicht auf Seiten der Bevölkerung.

Es bedarf deshalb autonomer, aber der Allgemeinheit verpflichteter Kräfte, die die Grundlagen des Zusammenlebens schützen und verteidigen. Diese Kräfte müssen in Absprache mit der Bevölkerung die Grundlagen des Zusammenlebens benennen, verteidigen und durchsetzen.

So müssen diese Kräfte das wirtschaftliche Grundrecht auf Existenz verteidigen. Umsetzen müssen es aber die Menschen. Rechte verteidigen und umsetzen, sind zwei verschiedene Bereiche.

Heute aber, liefern wir bei jeder Wahl unsere gesamte gesellschaftliche Grundordnung den antretenden Parteien aus. - Das geht nicht. Dazu ist das Grundgesetz zu wertvoll.

Stattdessen müssen wir Bedingungen schaffen, die von Wahlen unabhängig, staatliche Grundordnungen garantieren und schützen. Nun mögen aber welche denken, nein, alles soll immer bei Wahlen zur Disposition stehen. Alle staatliche Ordnung sollte immer bei Wahlen komplett abgeschafft und neugestaltet werden können.

Das kann aber nicht richtig sein.

Es wäre zu überlegen, ob es nicht Grundordnungen gibt, im menschlichen Zusammenleben, die so grundlegend und so bedeutend sind, dass sie nicht in Frage gestellt werden können. Und das wir Menschen uns freiwillig verpflichten, dies anzuerkennen. - Und zu diesen Grundordnungen würden wir die Grundrechte und Menschenrechte zählen.

Wenn wir dem zustimmen, dass es solche Grundordnungen gibt, als Beispiel seien hier die Menschenrechte und Grundrechte genannt, dann müssten wir sie so in den Gesellschaften verankern, dass sie nicht mehr durch Wahlen ausgehebelt, verändert oder abgeschafft werden können.

Natürlich könnten wir jetzt sagen, aber was ist, wenn eine Mehrheit in der Bevölkerung einen totalitären, menschenverachtenden, bevormundenden Unrechtsstaat will? Darf das verhindert werden, durch Rechtsverordnungen in den Gesellschaften? Nun, Rechte müssen ja immer von Menschen (Mehrheiten?) verteidigt werden. Wenn niemand solche ehernen Grundrechte verteidigen würde, wenn nicht eine Mehrheit für die Grundrechte und Menschenrechte eintreten würde, dann verschwinden diese Rechte wieder, weil sie keine Zustimmung bei den Menschen finden.

An diesem Beispiel lässt sich aber gut ablesen, auf was es eigentlich in allen Gesellschaften ankommt: auf die Bürgerinnen und Bürger. Und nicht auf die Politiker. – Denn nur eine große Zahl an Bürgern kann eine Rechtsordnung in Gesellschaften repäsentieren und im Alltag umsetzen. - Würde aber nur eine kleine, elitäre Clique sich Regeln für alle anderen ausdenken und versuchen, mittels Tricks die eigenen Ideen an die Macht zu bringen und an der Macht zu halten, dann werden diese Gesellschaften auf die Dauer nicht funktionieren.

Sicherlich werden solche Grundordnungen ständig weiterentwickelt und der aktuellen Lage angepasst. Zum Beispiel fehlt in den bestehenden Grundrechten, das „bedingungslose Recht auf wirtschaftliche Existenz“, was sich in der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens manifestiert. - Dieses wirtschaftliche Recht muss den Menschenrechten und Grundrechten noch in klarer Formulierung hinzugefügt werden.

Heute haben die Menschen Angst, dass mit jeder Wahl wieder die Unmenschlichkeit und Inhumanität um sich greift. Wahlen dürfen nicht ein Einfallstor für satanische Kräfte sein. - Der ganze Wahl- und Parteienzirkus bedroht die gesellschaftlichen Ordnungen mehr, als das er nützt.

Besonnene Personen in der Gesellschaft, müssen sich in bürgerschaftlicher Weise zusammenfinden, um seriöse Lösungen für die Staatsgestaltung zu erarbeiten.

Es müssen starke Mächte durch die Bürger installiert werden, die verhindern, dass durch Wahlen Gesellschaften zerstört, Kulturen ausradiert und Menschen in Panik gebracht werden. - Der Wahlzirkus ist eine permanente Bedrohung für die Gesellschaften, weil Wahlen suggerieren, Gesellschaften könnten von Wahlsiegern „auf den Kopf“ gestellt und jegliche seriöse Ordnung vernichtet werden.

Verhindern lässt sich das, wenn in Zukunft nicht mehr die Grundordnung von Gesellschaften angetastet werden kann. Diese Ordnung muss von starken Kräften gegen parteiische Interessen geschützt werden. - Und diese Kräfte müssen durch die Bevölkerung installiert werden, wenn sie dieser Einschätzung zustimmt.

Ein weiterer Punkt für die Rechtfertigung des Bedingungslosen Grundeinkommen, ist das Naturrecht.

Naturrecht begründet Bedingungsloses Grundeinkommen

Wenn die Natur, der Planet, die Erde uns allen gehört, und das ist der Fall, dann stellt sich die Frage, wie jemand sagen kann: „Der Boden unter meinen Füßen gehört mir.“

Es kann nur so sein, dass wir alle dieser Person erlauben, einen Grund-und-Boden zeitlich befristet zu besitzen. Niemand kann auf ewig einen Grund-und-Boden besitzen. Denn wenn die Lebenszeit zu Ende ist, ist der Mensch tot und „besitzt“ auf der Erde nichts.

Jeglicher Besitz und jegliches Eigentum auf Erden, kann immer nur „in Absprache“ mit anderen Menschen zustandekommen. Niemand kann für sich allein behaupten, dass etwas auf der Erde „ihm“ allein gehört. Es bedarf immer der Bestätigung der anderen Menschen, sonst funktioniert dieser Besitz gar nicht.

Das Naturrecht ist zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn etwas mengenmäßig begrenzt und nicht von den Menschen hergestellt ist.

Grund-und-Boden gehört zu diesem Bereich. – Er ist mengenmäßig begrenzt und nicht von Menschen geschaffen. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die Erde mit ihren Schätzen, allen Menschen gehört oder alle Menschen mit diesen Schätzen leben: Luft, Wasser, die mineralischen Bodenschätze, die Pflanzen, die Fische, Tiere.

Und die Schätze dieses Planeten stehen allen Menschen zu. Also auch der Boden, das Wasser, die Früchte, die Pflanzen. Genau diese Schätze braucht der Mensch, um sich zu versorgen und am Leben zu erhalten. Wenn wir aber dem einzelnen Menschen Zugang zu diesen Schätzen verwehren, indem wir sagen: „Das Land gehört mir. - Und du geh' weg!“, dann schränken wir ungerechtfertigterweise die Lebensfähigkeit unserer Mitmenschen ein. – Und das ist Unrecht.

Und wenn wir heute dennoch diese Einschränkungen für notwendig erachten, die wir anderen Menschen auferlegen, nämlich sie vom Besitz und Zugang zu den Schätzen dieser Erde auszugrenzen, dann müssen wir die Menschen für diese Einschränkungen entschädigen. – Und diese Entschädigung ist das Bedingungslose Grundeinkommen.

Das ist dann die naturrechtliche Begründung für das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE).


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